Die WEG Verwaltung ist im Wohnungseigentumsgesetz WEG (letzter Stand 12/2020) geregelt. Die gesetzlichen Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus den §§ 20-28 WEG. Für uns ist aber nicht nur die gesetzlich geregelte Aufgabenstruktur, wie z.B. die Aufstellung der Wirtschaftspläne und die Zahlung der anfallenden Rechnungen maßgeblich, sondern für uns stehen Ihre Interessen als selbstbewohnender Eigentümer, als Vermieter und als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an erster Stelle bei der Betreuung Ihrer Immobilie. Dabei legen wir Wert auf eine optimale Rentabilität Ihres Objektes, die Sie als Eigentümer langfristig absichert. Neben kaufmännischen Aspekten, ist vor allem die technische Seite hier ein wichtiger Baustein. Eine detaillierte Bestandsaufnahme gemeinsam mit Ihnen mit Fokus auf die vorhandene Kostenstruktur und den baulichen Zustand dient als Basis für einen strategischen Plan für die folgenden Jahre. Ebenso gehört zu unseren Verwaltungsaufgaben, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, um so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unsere Stärke als kleines Unternehmen, den direkten Kontakt mit unseren Ansprechpartnern intensiv zu pflegen und manche Dinge nicht nur wirtschaftlich, sondern auch aus der zwischenmenschlichen Beziehung heraus zu betrachten, erleichtert es oft vermeintliche Konflikte aus neutraler Position auf eine gemeinsame Linie zu bringen.
Aufgaben der WEG-Verwaltung
und eine der wichtigsten Aufgaben:
Auf Ihren Wunsch können wir selbstverständlich auch den Aufgabenumfang mit Ihnen spezifisch für Ihr Objekt gemeinsam definieren.